Datum wird noch bekanntgegeben.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung. Sie stellt keine Alternative zur allgemeinen Opferhilfe bzw. Opferberatung dar, sondern versteht sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Es handelt sich um eine besonders intensive Form der Begleitung für stark belastete Verletzte von Straftaten und ggf. deren Angehörige vor, während und nach der Hauptverhandlung durch psychosoziale Fachkräfte. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Opfern mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren.
Um als Psychosoziale/r Prozessbegleiter/in tätig werden zu können, wird eine von den Justizministerien der Länder anerkannte Weiterbildung benötigt.
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte mit einem qualifizierten Abschluss (FH/Uni) im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in diesen Bereichen.
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